Impfungen für den Hund

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Jedes Jahr steht von neuem der jährliche Impftermin unserer Hunde im Kalender. Immer häufiger hört und liest man davon, dass jährliche Impfungen gar nicht nötig, ggf. oft auch schädlich seien?

So habe ich mich ein wenig informiert:

Tollwut (T)
Impfempfehlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte: 12. und 16. Lebenswoche und 15. Lebensmonat. Wiederholungen in den vom Hersteller angegebenen Abständen. Wer die Beipackzettel der verschiedenen Impfstoffhersteller liest, wird feststellen, dass die meisten eine einmalige Impfung als ausreichend betrachten (bei einer Impfung ab der 12. Lebenswoche). Die weiteren Impfungen folgen danach alle 2-3 Jahre, je nach Impfhersteller.
Wer mit seinem Hund ins Ausland verreist, sollte darauf achten, dass der Hund regelmäßig (s.o.) Tollwut geimpft wurde und die Impfungen im Impfpass eingetragen sind.

Staupe (S), Parvovirose (P), Hepatitis (H)
Impfempfehlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte: 12. und 16. Lebenswoche und 15. Lebensmonat. Wiederholungen ab dem 2. Lebensjahr in dreijährigem Rhythmus sind nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausreichend.
Der Weltverband der Kleintierärzte gibt als Richtlinie an: Welpen sollten ihre letzte Impfung mit den „core vaccines“ (= Staupe-Hepatitis-Parvo-Impfstoff) mit 14 bis 16 Wochen bekommen. 98 % aller in diesem Alter geimpften Welpen werden eine jahrelange, möglicherweise lebenslange Immunität aufweisen. Empfohlen wird eine Auffrischungsimpfung nicht häufiger als alle 3 Jahre – die Impfung ist wirkungslos, wenn der Hund bereits immun ist

Leptospirose (L)
Impfempfehlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte: 8., 12. und 16. Lebenswoche und 15. Lebensmonat;
Jährliche Wiederholungsimpfungen sind zu empfehlen.
In der WSAVA-Richtlinie steht dazu beschrieben:

  • Der Impfstoff schützt maximal für 12-18 Monate
  • Der Impfstoff kann mit Nebenwirkungen einhergehen
  • Der Impfstoff sollte nur gegeben werden, wenn ein echtes Risiko besteht.

Zwingerhusten (Canines parainfluenzavirus CPiV)
Impfempfehlung der Bundesverband Praktizierender Tierärzte: Erstimpfung ab einem Alter von 8 Wochen, gefolgt von einer zweiten Impfung 3-4 Wochen später.
Hinweis: Geimpfte Tiere können den CPiV-Impfstamm über einige Tage nach der Impfung ausscheiden ohne zu erkranken.
In der WSAVA-Richtlinie steht dazu noch beschrieben:
Die Krankheit verläuft oft heftig, aber meist harmlos, ähnlich dem Keuchhusten oder einer Grippe beim Menschen. Es kann Antibiotika gegeben werden, um eine Nebeninfektion zu vermeiden und den Krankheitsverlauf ggf. zu verkürzen. Allerdings ist zu erwähnen, dass der Zwingerhusten hoch ansteckend ist.

 

 (Alle Angaben sind „ohne Gewähr“)

Ein herzliches Dankeschön an Martina Grosse, die mir die Informationen freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

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© Petra Schneider,   info@healthydog.de